| Franz Exner - 1910 - 248 páginas
...sich die oben erwähnte Unterbrechung des Schuldzusammenhanges konstatieren. — § 823: Wer . . . fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,...Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.... | |
| Juristische gesellschaft, Vienna - 1911 - 1026 páginas
...Literaturangaben, wozu noch Stubenrauch II. S. 735 f. m) Vgl. §§ 12 u. 823 BGB. An § 823 Abs. l („Wer das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen . . . verletzt . . .") knüpft sich die Streitfrage, ob er auch andere als die genannten Persönlichkeitsgüter... | |
| Albert Helwes - 1913 - 80 páginas
...unerlaubte Handlungen. H. Zchutz der Arbeitswilligen. 1. Aus § 823 Abs. 1 VGV Dieser lautet: „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersätze des daraus entstehenden Zchadens verpflichtet".... | |
| 1914 - 620 páginas
...nicht verhängt wird, kann die Haftpflicht ausgesprochen werden. § 823 Abs. l des BGB besagt : ' Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersätze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.... | |
| Otto Hilsmann - 1914 - 170 páginas
...Handeln. In Betracht kommen hier die Paragraphen 823 und 826 B. OB Danach haftet der Luftfahrer, wenn er „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines ändern widerrechtlich verletzt", für den Schaden, den sein Handeln 2) einem ändern verursacht. Oleicherweise... | |
| K. Everts - 1914 - 152 páginas
...vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 2 findet keine Anwendung. § 823. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.... | |
| Alfred Manes - 1914 - 746 páginas
...grundlegenden Bestimmung für das Recht der unerlaubten Handlungen, enthalten. Diese Bestimmung lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.... | |
| 1914 - 620 páginas
...nicht verhängt wird, kann die Haftpflicht ausgesprochen werden. § 823 Abs. l des BGB besagt : Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersätze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.... | |
| Theodor Lochte - 1914 - 822 páginas
...dann so zu vertreten haben, wie das unter l eben ausgeführt wurde. 3. Der § 823 BGB. bestimmt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.... | |
| Arthur H. Hübner - 1914 - 1094 páginas
...abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung1). § 823. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,...die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht 1) § 278. Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren... | |
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