Zeitschrift für das Privat- und Öffentliche Recht der Gegenwart, Volumen42A. Hölder, 1916 |
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Página 343 - Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Página 426 - Sondern es ist eine bloße Idee der Vernunft, die aber ihre unbezweifelte (praktische) Realität hat: nämlich jeden Gesetzgeber zu verbinden, daß er seine Gesetze so gebe, als sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volkes haben entspringen können, und jeden Untertan, so fern er Bürger sein will, so anzusehen, als ob er zu einem solchen Willen mit zusammen gestimmet habe. Denn das ist der Probierstein der Rechtmäßigkeit eines jeden öffentlichen Gesetzes.
Página 342 - Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.
Página 426 - IMMANUEL KANT: Über den Gemeinspruch: „Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis.
Página 616 - Jahrelang schon bedien' ich mich meiner Nase zum Riechen; Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht?
Página 342 - Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet...
Página 90 - Majestät bekennen, daß ich die Wiedereinführung der Regierung durch den Adel als ein Werk ansehe, das auf einmal alle Verbesserungen und Hoffnungen abschneiden und der Allerhöchsten Macht den empfindlichsten Stoß versetzen würde".
Página 38 - Item collectas sive exacciones generales sive speciales super homines et bona ecclesiastica non faciemus nisi justas, que fuerint per episcopum et barones...
Página 321 - Rechtsinne nur dann wird, wenn es „die objektive Möglichkeit eines Erfolgs von der Art des eingetretenen generell in nicht unerheblicher Weise erhöht hat" (so BGHZ 3 261 im Anschluß an Traeger aaO S.
Página 90 - Ich kann nicht dafür stimmen, den Adel und die Stände wieder in die Höhe zu heben. Ich selbst bin vom böhmischen Adel und bin Gutsbesitzer, aber meine Pflicht gegen Euer Majestät steht oben an.