Verträge der Bundesrepublik Deutschland: Multilaterale Verträge. Serie A, Volumen27C. Heymann, 1969 |
Contenido
Anlage Vertrag vom 12 5 1863 zwischen Belgien und den Niederlanden | 41 |
Protokoll vom 16 7 1863 | 48 |
Vertrag zwischen den BodenseeUferstaaten betreffend eine Internationale | 55 |
Otras 23 secciones no mostradas
Otras ediciones - Ver todas
Términos y frases comunes
Abkommen Algarves allen andere anderen Anlage Anwendung Article Artikel Artikel 11 Artikel 9 auch Behörde Behörden Beitritt Bestimmungen betreffend Bevollmächtigten Bodensee Brême Büros Dampfschiffe Danemark darf daß deren dieser dürfen Erklärung Etats États contractants Europäischen Fahrt Fahrzeuge Fassung folgende Gebiete Gegenstände gegenwärtige gehöriger gemäß geschehen Gesetze Großbritannien Gründung Haag Hafen Hafenordnung Hautes Parties contractantes hinterlegt hohen vertragschließenden Teile Internationales Jahre jedem jeder Kattegat Komitee kommen Königliche Königreichs können Kraft l'article Landes Licht Lubeck Mächte Majestät der Kaiser Majestät der König Majesté l'Empereur Margrethen mindestens möglich Motorschiffe muß müssen Namen Niederlande Norvège oder Parteien Pays-Bas Personen phylloxéra Plénipotentiaires Präsident présente Convention Preußen Protokoll Ratifikationsurkunden Recht Regelung Regierung Regierungen Republik revidierten RGBl Schiffahrts Schiffe Schiffen Schutze Schweden Seine Majestät der Seite sind sobald soll sollen sowie Staaten Staates Sund Übereinkommen Übereinkunft Unterschriften unterzeichneten Urkund Vereinbarung Vereinigten verpflichtet versehen Vertrag Vertragsstaaten Vorschriften Weise welche Ziff Zoll Zwecke zwei