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" Wer einem Andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersatze verpflichtet. "
bd. Der unlautere wettbewerb als rechtsverletzung nach dem Bürgerlichen ... - Página 88
por Adolf Lobe - 1907
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volúmenes3-4

1881 - 638 páginas
...bleibt die Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung bestehen. II. Hlncrlaubte Handlungen. 50. Wer einem Andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei...Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersätze verpflichtet. 51. Art und Große des Schadenersatzes wird durch richterliches Ermessen bestimmt...
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RDS, Volúmenes6-10

1888 - 878 páginas
...correctionelle Gericht von der Voraussetzung aus, Art. 50 des 0. R. also lautend : „Wer einem Ändern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersatze verpflichtet," habe hier zur Anwendung zu kommen, indem § 37 des Gesetzes über das Brandversicherungswesen...
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Die bonae fidei possessio: nach gemeinem Recht und den im Kanton Tessin ...

Fumasoli, Giovanni Mario Fumasoli - 1889 - 88 páginas
...Vermögensverminderung, bezüglich welcher Art. 50 0. R. Anwendung findet; derselbe lautet : « Wer einem Ändern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersätze verpflichtet.» Selbstver*) Darunter verstehe ich ausschliesslich den gutgläubigen Brwerber...
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Bienen-Zeitung für die Schweiz

1890 - 984 páginas
...des schweizerischen Obligationenrechtes lautet: Wer einem Andern widerrechtlich Schaden zufügt, fei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersatz verpflichtet. Art. 51. Art und Größe des Schadenersatzes wird durch richterliches Ermessen bestimmt, in Würdigung...
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Haftpflicht und Versicherung

Mousson - 1891 - 180 páginas
...oder Sitte — wenn sie einen Schaden verursacht , zieht sie die Verpflichtung zum ') SOR Art. 50: „Wer einem Andern widerrechtlich Schaden zufügt,...Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersatze verpflichtet." -) Bundesger. Entsch. Bd. X, p. 359 ff. Dernburg, Fand. II, § 45, 2. Schadenersatze...
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Congrès international des accidents du travail: 2e session, tenue à Berne du ...

International Congress on Social Insurance - 1891 - 888 páginas
...haftet jeder Arbeitgeber unbegrenzt, jedoch nur im Falle eines Verschuldens : Art. 50. Wer einem Ändern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersätze verpflichtet. Art. 62. „Ein GeschäftsheiT haftet für den Schaden, welchen seine Angestellten...
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Taschenausgabe der gebräuchlichsten Gesetze für den Kanton Aargau, Volumen2

Gustav Schneider, Aargau - 1894 - 514 páginas
...Gesetzbuches zu entscheiden: 1. Siehe Art. 50—69 des schweiz. Obligationenrechtes, lantend: Art. 50. Wer einem Andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei...Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersatze verpflichtet. . Art. 51. Art und Grüße des Sehadenersatzes^wird durch richterliches Ermessen...
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Die Schweizer Presse

Verein der schweizerischen Presse - 1896 - 558 páginas
...die Presse sind die Artikel 50 und 55 des Obligationenrechtes geworden. Art. 50: Wer einem ändern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersätze verpflichtet. Art. 55: Ist jemand durch unerlaubte Handlungen in seinen persönlichen Verhältnissen...
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Sammlung der Luzerner Zivil- und Zivilprozessgesetze in Verbindung mit den ...

Georg Joseph Bossard, Joseph Leonz Weibel - 1896 - 748 páginas
...bleibt die Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung bestehe». 70 f. II, Unerlaubte Handlungen. 50. Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es ans Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersätze verpflichtet. 5,2. 23 f. 28. 33,2 und 3. 43,2. 48....
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Der gesetzgeberische kampf gegen schädigungen im bauhandwerk, in der ...

Friedrich Meili - 1901 - 80 páginas
...gleichen Satz hat auch das schweizerische Obligationenrecht aufgenommen, indem es in Art. 50 bestimmt: "Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt,...Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird demselben zum Ersatze verpflichtet. !) Das gemeine auf römischer Überlieferung ruhende Recht ging davon aus, dass...
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