Das verfahren gegen den abwesenden im strafprozess: Geschichtlich und nach schweizerischem recht ...

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Schulthess & Company, 1907 - 128 páginas
 

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Página 194 - Die Verwaltungsbehörde kann gegen die Eintragung Einspruch erheben, wenn der Verein nach dem öffentlichen Vereinsrecht unerlaubt ist oder verboten werden kann oder wenn er einen politischen, sozialpolitischen oder religiösen Zweck verfolgt.
Página 160 - Die Bürger haben das Recht, Vereine zu bilden, sofern solche weder in ihrem Zweck, noch in den dafür bestimmten Mitteln rechtswidrig oder staatsgefährlich sind. Über den Mißbrauch dieses Rechtes trifft die Kantonalgesetzgebung die erforderlichen Bestimmungen.
Página 8 - Tout fait quelconque de l'homme, qui cause ä autrui un dommage, oblige celui par la faute duquel il est arrive, ä le reparer.
Página 68 - Die Bundesgesetzgebung trifft die erforderlichen Bestimmungen über die Auslieferung der Angeklagten von einem Kanton an den andern; die Auslieferung kann jedoch für politische Vergehen und für Pressvergehen nicht verbindlich gemacht werden.
Página 431 - Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: 1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder; 2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind; 3. über die Bildung des Vorstandes; 4. über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.
Página xx - Gesetzbuchs für das Deutsche Reich unter Gegenüberstellung der ersten Lesung, im Auftrage des Vorstandes des Deutschen Anwaltvereins dargestellt und aus den Protokollen der zweiten Lesung erläutert, Bd.
Página 563 - Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatze verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
Página 10 - Zweck der Täuschung in Handel und Verkehr über den Ursprung und Erwerb, über besondere Eigenschaften und Auszeichnungen von Waren, über die Menge der Vorräte, den Anlaß zum...
Página 15 - Vestalium maximam, de- 6 fodere vivam concupisset, ut qui inlustrari saeculum suum eius modi exemplis arbitraretur, pontificis maximi iure seu potius immanitate tyranni, licentia domini reliquos pontifices non in Regiam, sed in Albanam villam convocavit.
Página 278 - Einem Vereine, dessen Zweck nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen solchen Zweck verfolgt.

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