Die rechtliche Natur der Staatenverträge: ein Beitrag zur juristischen Construction des VölkerrechtsA. Hölder, 1880 - 66 páginas Ein Beitrag zur juristischen Construction des Völkerrechts |
Otras ediciones - Ver todas
Términos y frases comunes
Allgemeine Staatslehre anerkannt Anerkennung Aufl äusseren Staatsrechts Begründung des Völkerrechts Bergbohm besteht Bestimmungen Beurtheilung Beziehungen binden bindend Binding Bluntschli Charakter concreten Consequenz Contrahenten daher denselben eigenen Willen Entschluss Erklärung erlassen erst Existenz des Völkerrechts existiren Form formell Functionen Garantien gebunden gegenüber Gesetze Gesetzgebung Gewalt Grund Grundsätze Ihering Individuum Inhalt internationalen juristische Existenz Kaltenborn kategorischen Imperativ könnte Kraft lativen Legislative Leugnung lichen logische Macht möglich Momente muss Natur der Sache Natur des Staates Naturrecht negiren Normen nothwendig objective Natur objectiven Rechts Obligationenrecht öffentlichen Rechts Organe Pandekten pflichtung positives Recht potest Princip Privatrecht Ratification rechtliche Natur Rechtsbegriff Rechtscharakter Rechtsnorm Rechtsordnung Rechtsphilosophie Rechtssätze Rechtsstaates Rechtssubject Reichsgesetzblattes Richter römische Recht Sanction Satz schaffen Schranken Selbstbeschränkung sibi sittlich soll Souverän Souveränetät Staatsgewalt Staatswillens Staatszwecke Stande steht substantielle Thätigkeit Thatsache Theil überhaupt unmöglich Unrecht Unterthanen Urtheilen Verbindlichkeit Verhältniss Verkehrs Verpflichtung Verträge vertragschliessenden Vertragsrechts Völker vorhanden Willen des Staates Willensact Willkür wollen Zwang Zwecke
Pasajes populares
Página 59 - Conférence, reconnaissent que c'est un principe essentiel du droit des gens qu'aucune Puissance ne peut se délier des engagements d'un Traité, ni en modifier les stipulations, qu'à la suite de l'assentiment des Parties Contractantes, au moyen d'une entente amicale.
Página 19 - Unterthanen an der Gesetzgebung und Verwaltung auf Grundlage der pragmatischen Sanction und Kraft Unserer Machtvollkommenheit Nachstehendes als ein beständiges und unwiderrufliches Staatsgrundgesetz zu Unserer eigenen, so auch zur Richtschnur Unserer gesetzlichen Nachkommen in der Regierung zu beschließen und zu verordnen befunden: I.
Página 22 - Dies zeigt am deutlichsten Art. I des Amendements vom 25' December 1791 zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Nordamerika: „Der Congress soll nie ein Gesetz geben, wodurch eine Religion zur herrschenden erklärt oder die freie Ausübung einer andern verboten, oder wodurch die Freiheit im Reden oder die Pressfreiheit, oder das Recht des Volkes, sich freiwillig zu versammeln und der Regierung Petitionen wegen Abstellung von Missbränchen zu überreichen, vermindert würde".
Página 61 - Mod. Völkerrecht. §. 408. wird, dass er die Widerstandsfähigkeit desselben ausschliesst, ist ein unleugbares Hinderniss des Vertrages vorhanden. Die Endigungsgründe der Verträge ergeben sich erstens als logische Folgerungen aus dem Wesen des Vertrages, also Leistung des Versprochenen...
Página 35 - Juli 1869 die verbindende Kraft der im Reichsgesetzblatte enthaltenen Kundmachungen, wenn in denselben nicht ausdrücklich eine andere Bestimmung getroffen wird, mit dem Anfange des fünfundvierzigsten Tages nach Ablauf des Tages, an welchem die deutsche Ausgabe jenes Stückes des Reichsgesetzblattes, in welchem die Kundmachung enthalten ist, herausgegeben und versendet wurde; im deutschen Reiche nach Artikel 2 der Reichs Verfassung am vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages, 6 0) Vgl.
Página 57 - Verträge zu schliessen 9S ) und das Interesse erheischt es, den Vertrag aufrecht zu erhalten, weil dem Vertragsbrüchigen der Glaube an sein Wort entzogen und er dadurch aus der Verkehrsgemeinschaft ausgestossen wird. Andererseits binden die Grundsätze der Sittlichkeit, welche für Staaten mit den durch deren Natur bewirkten Aenderungen ebenso in Kraft sind, wie für den Einzelnen — ein Satz, der nur von Solchen bestritten werden kann, welche, unbekümmert um die sittliche Entwickelung zweier...
Página 62 - Ein Endigungsgrund der Staatenverträge ist auf die eigentümliche Natur des Staates zurückzuführen. Das ist die Kollision der höchsten Staatszwecke , unter welche vor allem die Selbsterhaltung zählt, mit der Erfüllung des Vertrages. Hier tritt das Notrecht des Staates ein, welches ihm gebietet, seine Existenz höher zu achten als die Verpflichtungen , welche er gegen Fremde übernommen hat.
Página 57 - Das Interesse gebietet den Staaten Verträge zu schliessen 93 ) und das Interesse erheischt es, den Vertrag aufrecht zu erhalten, weil dem Vertragsbrüchigen der Glaube an sein Wort entzogen und er dadurch aus der Verkehrsgemeinschaft ausgestossen wird. Andererseits binden die Grundsätze der Sittlichkeit, welche für Staaten mit den durch deren Natur bewirkten Aenderungen ebenso in Kraft sind, ,wie für den Einzelnen — ein Satz, der nur von Solchen bestritten werden kann, welche, unbekümmert...
Página 11 - Diese schroffe Auffassung des Wesens der Staatsgewalt, die auch nur die Denkbarkeit einer Selbstverpflichtung zurückweist, kehrt ungemildert bei Rousseau wieder, der in diesem Punkte sich als Schüler des Vertheidigers der absoluten Fürstengewalt erweist: II...
Página 20 - ... ist der Inbegriff der rechtlichen, di eben der von der Staatsgewalt selbst als solcher anerkannten Bedingungen, unter welchen allein ihre Wirksamkeit die Bedeutung und Geltung einer staatlichen dem Volke gegenüber beanspruchen darf.